AGBs- Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Dienstleitungsverträge zwischen Denise Beate Günther, Inhaberin von „Abschied in Würde und Liebe“, Lise-Meitner-Str. 5, 52428 Jülich, nachfolgend „Inhaberin“ genannt und dem Auftraggebenden. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen der Inhaberin und dem Auftraggebenden abgeschlossenen Verträge. Die AGB gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebenden

Allgemeine Bedingungen des Auftraggebenden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Inhaberin diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a. individuelle Vereinbarungen, Verträge
b. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
c. die gesetzlichen Regelungen
3. Änderung der AGB

Die Inhaberin behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die Inhaberin wird dem Auftraggebenden die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in schriftlicher Textform, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Auftraggebende in schriftlicher Textform den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist die Inhaberin berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

4. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

  1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Unterzeichnung des von der Inhaberin unterbreiteten Angebots durch den dem Auftraggebenden zustande.
  2. Der Umfang der von der Inhaberin zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Auftraggebenden.
  3. Bei sämtlichen von der Inhaberin zu erbringenden Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen.
  4. Der Auftraggebende ist verpflichtet, der Inhaberin alle notwendigen Informationen, Daten und Termine für die Erbringung seiner Leistungen rechtzeitig (jedoch spätestens 5 Tage vor vereinbarten Termin) mitzuteilen und sich vor, während und nach der Trauerfeier verbindlich an die vereinbarten Termine zu halten.
  1. Die Inhaberin darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
  2. Kommt die Inhaberin mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde/Auftraggebenden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Inhaberin eine vom Auftraggebenden gesetzte Nachfrist nicht einhält oder eine Leistungserbringung unmöglich wird.
  3. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von der Inhaberin, wenn sich nicht etwas Anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Alle Preise sind Bruttopreise (gem. § 19 UStG für Kleinunternehmer).
  2. Die Abrechnung erfolgt sofort nach Erbringung der Dienstleistung gemäß der vertraglichen Vereinbarung lt. unterzeichnetem Angebot.
  3. Der Auftraggebende gerät in Zahlungsverzug, wenn er innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht geleistet hat und als Unternehmen/Verbraucher auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen worden ist. 
    Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich die Inhaberin ausdrücklich vor.
  4. Die Inhaberin ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebenden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten oder auch den Vertrag umgehend ganz zu stornieren. Der Auftraggebende hat sodann keine Ansprüche mehr.
  5. Bei Veränderungen der Leistungen nach Vertragsschluss, bspw. Ort des Trauergesprächs, Ort der Trauerfeier oder Datum der Trauerfeier ist die Inhaberin berechtigt, das Honorar entsprechend neu zu kalkulieren und anzupassen.
  1. Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot der Inhaberin.
  2. Wenn der Auftraggebenden einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder von dem Vertrag zurücktritt, treffen beide Vertragspartner folgende Stornoregelungen:
    Wird eine vereinbarte Leistung unter 10 Wochen vor dem festgelegten Termin storniert, behält die Inhaberin den kompletten Anspruch, sprich 100% der Rechnungssumme ein. Eine bereits gezahlte Dienstleistung wird nicht erstattet.

6. Haftung 

  1. Die Inhaberin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet die Inhaberin nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen der Inhaberin.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

7. Höhere Gewalt

Die Inhaberin ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen. Darüber hinaus besteht eine Leistungspflicht nicht im Krankheitsfall. Der Auftragnehmer versucht Ersatz zu organisieren.

8. Schlussbestimmungen

  1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder die Inhaberin diese schriftlich anerkannt hat.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages einschließlich dieser AGB`S ganz oder teilweise ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon nicht berührt werden.
  3. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Vertragspartnern durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  5. Gerichtsstand ist Jülich. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher/Privatkunde ist.

Denise Beate Günther, Inhaberin von „Abschied in Würde und Liebe“